Pflegekasse & Abrechnung


Sie haben einen Pflegegrad?

Ihnen stehen 131€ monatlich für unsere Leistungen (Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI) ohne eigene Zuzahlung zur Verfügung, sobald Sie einen Pflegegrad haben. Je nach Pflegegrad stehen Ihnen weitere finanzielle Möglichkeiten zur Verfügung.


Folgende Geldleistungen der Kranken-/ Pflegekasse können abgerechnet/­genutzt werden:

  • Entlastungsleistungen 131€ p.M.
  • Sie können bis zu 40% Ihres Sachleistungs­anspruchs für Betreuungs- und Entlastungs­leistungen umwidmen/­verwenden.
  • Die Verhinderungspflege (1685€ jährlich) kann durch uns mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
  • Privatzahlungen

Die Leistungen können direkt über uns abgerechnet werden. Alternativ stellen wir die Rechnung privat und Sie rechnen mit der Pflegekasse ab.


Achtung

  • Entlastungsleistungen (131€/Monat) sammeln sich an. Sie können das angesammelte Budget aus dem Vorjahr bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen. Nach dem 30.06. verfällt das Budget.
  • Auch die Verhinderungspflege (1685€) ist nur zeitlich begrenzt nutzbar. Die Verhinderungspflege verfällt zum 31.12. jeden Jahres.